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26817 Rhauderfehn
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26384 Wilhelmshaven
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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen – A·V·V· Immobilien

1.

Mit jedem Ihnen von uns zugehenden Vermittlungsangebot – mündlich oder schriftlich – bieten wir Ihnen unsere Dienste als Makler an. Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von dem Angebot Gebrauch machen, z.B. wenn Sie sich mit uns oder dem Eigentümer direkt in Verbindung setzen.

2.

Ist Ihnen eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bereits bekannt, sind Sie verpflichtet, uns dies unter Offenlegung der Informationsquelle innerhalb von 10 Tagen nachzuweisen.

3.

Unsere Angebotsabgaben basieren auf uns erteilten Informationen. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen. Zwischenverkauf bzw. – Vermietung bleibt dem Eigentümer und uns vorbehalten.

4.

Alle unsere Angebote und sonstige Mitteilungen sind nur für Sie – den Adressaten – bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit dem Eigentümer des nachgewiesenen Objektes zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in Höhe der entgangenen Provision zu ersetzen.

5.

Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte noch einmal angeboten, sind Sie andererseits verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich unserer Objekte abzulehnen.

6.

Die bei unseren Angeboten angegebene Vermittlerprovision (Maklercourtage) zahlen Sie nur, wenn Sie gemäß diesen Geschäftsbedingungen einen Vertrag über ein Ihnen von uns angebotenes Objekt abschließen. Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn wir beim Vertragsabschluss nicht mitwirken oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung erreicht wird.

7.

Unsere Maklercourtage bei Verkäufen wird zwischen Verkäufer und Käufer zu je gleichen teilen getragen, d.h. je 3,57% inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Unsere Courtage bei Kreditvermittlungen beträgt 1% der Kreditsumme
Die jeweilige/n Courtage/n wird/werden fällig bei Vertragsunterschrift bzw. –Abschluss und sind bar gegen Beleg oder per Scheck zu zahlen.

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